Coronavirus (COVID-19) in Tschechien
Links
- Informationen des tschechischen Innenministeriums (Reisebestimmungen, Formulare für den Grenzübertritt, Liste der Grenzübergänge usw.)
benachbarte Bundesländer
Informationen
Stand: 5.6.2020
Deutsche und Österreicher dürfen ab heute 12 Uhr mittags ein- und ausreisen. Die Grenze wird nicht mehr kontrolliert. Ein negativer Virentest ist nicht mehr erforderlich. Quelle
Aktualisierung im Mai
Aktuelle Informationen über Ein- und Ausreise, Grenzübergänge und weitere Bestimmungen sind auf den Seiten der Deutschen Botschaft in Prag erhältlich.
Ab dem 25.5. dürfen öffnen:
- Innenräume der Gastronomie
- Hotels, Camping und andere Unterkünfte
- die restlichen Taxidienste
- Theater, Schlösser, Burgen, kulturelle Veranstaltungen
- Zoos, botanische Gärten
Es gelten dabei besondere Vorkehrungen.
Stand: 18.5.2020
Heute endet der Notstand.
Die tschechische Fluglinie ČSA bietet wieder Flüge nach Frankfurt, Paris und Amsterdam an. Während des gesamten Fluges muss dabei ein Mundschutz getragen werden. https://www.csa.cz/cz-en/travel-notice/
Die Grenze zu Deutschland soll am 15.6. geöffnet werden.
Stand: 11.5.2020
Ab dem 25. Mai gilt in der Öffentlichkeit keine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes mehr, wenn man einen Mindestabstand von zwei Metern einhält. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Der Einzelhandel und die meisten Dienstleister dürfen ab heute wieder öffnen. Veranstaltungen nur bis maximal 100 Personen. Gastronomie darf Freisitze anbieten.
Stand: 4.5.2020
Grenzkontrollen wurden bis zum 13. Juni verlängert. Ab dem 11. Mai werden Grenzübergänge, die bisher nur Pendlern zur Verfügung standen, allgemein geöffnet (5-23 Uhr). Auch für Züge soll es Grenzübergänge geben (von Děčín nach Deutschland und von Břeclav a Horní Dvořiště nach Österreich). Die Öffnung weiterer internationaler Flughäfen neben dem Prager Václav Havel Airport wird vorbereitet.
Stand: 30.4.2020
Ab 11. Mai dürfen wieder Theater, Kinos, Konzertsäle und Zirkusse öffnen, mit maximal 100 Zuschauern.
Stand: 28.4.2020
Der Notstand wird bis zum 17. Mai verlängert.
Stand: 24.4.2020
Ausländer, die nach Tschechien einreisen wollen, müssen die Behörden hierüber im voraus über Datum und Modalitäten unterrichten.
Stand: 23.4.2020
Ab morgen (Freitag) können sich statt zwei nun bis zu zehn Leute in der Öffentlichkeit gemeinsam aufhalten. Ausreisen für Tschechische Bürger und Ausländer mit festem Wohnsitz in CZ werden erleichtert, Rückkehrer müssen aber 14 Tage in Quarantäne oder einen Nachweis über Nichtinfektion vorlegen (Test max. 4 Tage alt, selbst zu zahlen). Für Berufspendler genügt ein Test alle 14 Tage. Mit dem Test dürfen auch EU-Bürger im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einreisen. Es bleibt aber bei Grenzkontrollen und den jetzt offenen Übergängen.
Ab Montag öffnen wieder Fitnesszentren, allerdings ohne Umkleiden und Dusche.
Stand: 17.4.2020
Ab dem 20.4. darf man im Prager Verbundverkehr wieder vorne beim Fahrer einsteigen und Fahrkarten beim Fahrer kaufen. Es wird darum gebeten, auf Barzahlungen zu verzichten.
Stand: 14.4.2020
vorläufige Termine der Wiedereröffnung unter Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen:
20.4. Handwerksbetriebe und Wochenmärkte
27.4. Geschäfte bis 200 qm Verkaufsfläche außerhalb von Einkaufszentren
11.5. Geschäfte bis 1000 qm Verkaufsfläche
25.5. Außengastronomie, Friseure, Kosmetik, Museen, Galerien, Zoos
8.6. Innengastronomie, Hotels und andere Unterkünfte, Taxiunternehmen, Theater, Schlösser, Burgen usw.
Stand: 7.4.2020
Der Notstand wird bis zum 30.4. verlängert.
Stand: 6.4.2020
Ab morgen darf ohne Mundschutz Sport betrieben werden (mit Mindestabstand). Teamsport ist weiterhin ausgeschlossen.
Morgen öffnen Wertstoffhöfe und Kompostanlagen, ab Donnerstag Baumärkte, Eisenwarenhandlungen und Fahrradläden.
Ab dem 14. April ist die Überquerung der Grenzen für unaufschiebbare Reisen genehmigt, z.B. für berufliche Reisen. Weitere Details folgen vermutlich später.
Stand: 30.3.2020
Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis zum Morgen des 11. April verlängert.
Stand: 27.3.2020
Seit heute haben Schlüsseldienste, Werkstätten für Hausgeräte und Auto-Waschanlagen geöffnet. Unterkünfte dürfen an Personen vermietet werden, die diese beruflich benötigen.
Stand: 25.3.2020
Vom 24.3. bis zum 1.4.2020 ist es nicht mehr erlaubt, innerhalb der tschechischen Grenzen zum Wochenendhäuschen zu fahren
Laut anderen Berichten trifft diese Beschränkung so nicht zu. Allerdings dürfen sich neuerdings in der Öffentlichkeit maximal zwei Personen zusammen (in der Nähe) aufhalten.
Aktualisierung:
Die tschechische Grenze zu Deutschland und Österreich bleibt ab Mitternacht nun auch für Berufspendler geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Beschäftigte des Gesundheitswesens.
Stand: 23.3.2020
Ausgangssperre und eingeschränkte Geschäftszeiten werden bis zum 1. April verlängert. Auch die Mundschutzpflicht gilt weiterhin.
Berufspendler dürfen nun nicht mehr über die Grenze pendeln, sondern sollen sich eine Wohnung in dem Land suchen, in dem sie arbeiten.
Senioren haben größere Supermärkte von 8-10 Uhr für sich alleine. Für kleinere Läden gilt keine Einschränkung.
Stand: 18.3.2020
Beim Aufenthalt in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, öffentlichen Gebäuden und an Haltestellen müssen Mund und Nase bedeckt sein.
Ab dem 19. März gilt diese Regelung überall auf der Straße. Es reicht ein Tuch oder Schal. Ab Donnerstag dürfen außerdem von 10-12 Uhr nur Senioren über 65 Jahre einkaufen.
Ab dem 19. März sind Postämter nur noch bis 16 Uhr geöffnet. Auch hier bleibt die Zeit von 10-12 für Senioren über 65 reserviert. Zudem unterbricht die Post Lieferungen nach China, Israel, Iran, Südkorea, Armenien, Aserbaidschan, Usbekistan, Zypern und Georgien.
Stand: 17.3.2020
Öffentliche Verkehrsmittel in Prag (und anderen Städten) dürfen nur noch mit Mundschutz betreten werden.
Stand: 16.3.2020
Bis zum 24.3. um 6 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen:
- Weg zur Arbeit oder zu Behörden
- Weg zurück zum Wohnsitz
- Weg zu Beerdigungen
- Lebensmittelkäufe
- Kauf von Medikamenten
- Ergänzung von Brennstoffvorräten
- Erledigungen in Bank und Post
- unaufschiebbare Arztbesuche
- unaufschiebbare Familienbesuche
- Öffentlicher Personennahverkehr und Lieferservices bleiben in Betrieb.
- Es ist erlaubt, spazieren oder in die Natur zu gehen. Allerdings sind ausdrücklich keine Treffen in Gruppen erlaubt.
Neuerdings haben auch folgende Betriebe geöffnet:
- Autoreparaturwerkstätten
- Baustoffe und Handwerkerbedarf
- Fahrkartenschalter
- Bestattungsinstitute
- Blumenläden
- Versandunternehmen und Stellen zur Abholung bestellter Sendungen
Geschlossen bleiben nun:
- Unterkünfte, mit Ausnahme von Sanatorien und Studentenunterkünften
- Elektronikgeschäfte
- alternative Taxiunternehmen
Andere Bestimmungen:
- Backwaren werden in Zukunft nur noch verpackt verkauft.
- Anwohnerparkzonen in den Städten verlieren ihre Gültigkeit.
- Fahrkartenverkauf in Zügen wird ausgesetzt.
Quelle: https://www.forum24.cz/vlada-rozhodla-karantena-pro-celou-ceskou-republiku/
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